Yachtversicherung

Glossar

Allgefahrenversicherung Alle Schäden, die während der Dauer der Versicherung an der versicherten Yacht und dem z.T. mitversicherten Beiboot entstanden sind
Fahrtbereich / Geltungsbereich Das Fahrtgebiet in dem für das versicherte Objekt der Versicherungsumfang zutrifft
Feste Taxe der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist identisch mit dem Wert zum Schadenzeitpunkt
Haftpflichtversicherung Form der Schadensversicherung die Haftpflichtversicherung sichert den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab
Insassenunfallversicherung im Gegensatz zur Unfallversicherung gibt es nur Versicherungsschutz für Unfälle, welche die versicherten Personen beim rechtmäßigen Gebrauch eines Kraftfahrzeuges erleiden --> die Prämien sind geringer als bei der normalen Unfallversicherung
Kaskoversicherung
(Fahrzeugversicherung)
eine Versicherung gegen die Schäden am Fahrzeug des Versicherten
- bei den aufgeführten Versicherungen handelt es sich um eine Vollkaskoversicherung
- keine Pflichtversicherung
Kautionsversicherung nicht angefragt, in manchen Haftpflichtversicherungen bereits enthalten hat den Vorteil, dass Diskussionen am Ende eines Törns wegen kleinen Schäden vermieden werden können (via. wichtig für Charteryachten)
Maschinenanlage im Gegensatz zur Unfallversicherung gibt es nur Versicherungsschutz für Unfälle, welche die versicherten Personen beim rechtmäßigen Gebrauch eines Kraftfahrzeuges erleiden --> die Prämien sind geringer als bei der normalen Unfallversicherung
Insassenunfallversicherung die zur mechanischen Fortbewegung der Yacht dienenden Anlagen und Zubehörteile einschließlich
- Schiffsmotor mit Wendegetriebe
- Antrieb, der die Schraubenwelle, die Schraubenwellenkupplung und die Schrauben umfasst
- Kühlung, sofern diese am Motor befestigt ist
- Armaturentafel mit Verkabelung, soweit sie zur Antriebsanlage gehört
Neuwert der Betrag, unmittelbar vor dem Schaden, welcher für die Anschaffung von gleichwertigen neuen Sachen benötigt wird
Persönliche Effekten Gegenstände, die sich an Bord befinden und zum Hausrat des Versicherten gehören
Prämie die Prämie, die Versicherungssteuer, die Gebühr
Rechtsschutzversicherung eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreits versichert wird
Schadensfreiheitsrabatt Der SFR ist der ihnen eingeräumte Rabatt bei einer Kaskoversicherung. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der schadensfreien Jahre. Viele Versicherungen bieten einen SFR-Retter an, so dass eine Rückstufung (eine Erhöhung der Prämie) nach dem ersten Schadensfall entfällt
Selbstbeteiligung An jedem Schaden hat man die Selbstbeteiligung zu tragen
Versicherer die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt
Versicherungsnehmer die andere Partei eines Versicherungsvertrages
Versicherungsumfang Ist unterteilt in Einzelaufzählung und Allgefahrendeckung. Die Allgefahrenversicherung ist die geläufige Versicherung, sie ist für Versicherung und Versicherungsnehmer einfacher zu Hand haben
Zeitwert der Neuwert, abzüglich des Betrages für Wertminderung durch Alterung oder Abnutzung
Regattaschäden sind meist nicht mitversichert