Yachtversicherung

Haftpflicht-Versicherung

Die Haftpflicht-Versicherung deckt den berechtigten Anspruch, den Dritte gegen den Yachteigner auf Grund eines verschuldeten Schadens gelten machen. Diese Versicherung umfasst nicht nur die Kosten für Sachschäden, sondern auch die für Personenschäden. Desweiteren ersetzt die Haftpflicht-Versicherung nicht nur diese Schäden, sondern übernimmt auch die Abwehr unberechtigter Forderungen.

Ein Yacht-Eigner haftet unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen für Schäden, die er im Zusammenhang mit seiner Yacht anderen Personen oder Sachen zufügt.

Hohe Deckungssummen sind aus diesem Grund sowohl für Personen- als auch Sachschäden daher ein häufiger Wunsch der Yachteigner. Da in ganz wenigen Kasko Versicherungen ein sogenannter "Ersatz an Dritte"- Paragraph eingeschlossen ist, erhöht sich die Deckungssumme der Haftpflicht noch um den Differenzbetrag zwischen der Deckungssumme der Kasko-Versicherung und den eigenen Schaden. Das führt auch zu einer schnelleren Schadensabwicklung, da gerade bei Yacht-Kollisionen nicht immer ein klares Verschulden festgestellt werden kann.

Die reine Bootseigner-Haftpflicht-Versicherung wird in Deutschland grundsätzlich auf Basis der Allgemeinen Haftpflicht-Versicherungsbedingungen (AHB) abgeschlossen. Trotzdem haben einige Policen besondere Bedingungen mit aufgenommen, die Sie auf jeden Fall vergleich sollten.